STADTRAT BESCHLIEßT ANSCHAUFFUNG EINER DREHLEITER

Es kommt zum Brand im 2. Obergeschoss. Menschen in der darüberliegenden Wohnung wollen über das Treppenhaus fliehen. Dies ist aber durch die starke Rauchentwicklung nicht möglich. Zurückgedrängt in die Wohnung warten sie auf dem Balkon um Hilfe. Doch kann die Feuerwehr sie überhaupt rechtzeitig retten?

Mit diesem Beitrag wollen wir euch erklären, was eine Drehleiter kann und wieso sie dringend gekauft werden muss.

Laut Bayerischer Bauordnung (BayBO) Artikel 31 (1) müssen für eine Nutzungseinheit in jedem Geschoss mindestens zwei voneinander unabhängige Rettungswege ins Freie vorhanden sein.

Für gewöhnlich ist der erste Rettungsweg die Treppe des Gebäudes. Der zweite Rettungsweg wird in der Regel über Rettungsgeräte der Feuerwehr gestellt.

Tragbare Leitern, die auf allen Löschfahrzeugen der Feuerwehr verladen sind, reichen bis zu einer Brüstungshöhe von bis zu 8m (in der Regel 2. OG). Bei Gebäuden, deren Oberkante der Brüstung mehr als 8m über der Geländeoberfläche liegt, ist ein Hubrettungsfahrzeug erforderlich (BayBO Art. 31 (3)).

Bei einer Drehleiter handelt es sich um ein Hubrettungsfahrzeug, das eine Rettungshöhe bis max. 23m bei einer Ausladung von 12m zulässt und gleichzeitig bis zu vier Personen über den Rettungskorb retten kann. In Greding gibt es bereits Gebäude mit Rettungshöhen von ca. 20m